Erlaubnisscheine zum Fischfang in den Möllner Gewässern können gegen Vorlage eines gültigen Jahresfischereischeines (oder Vorlage der Ausnahmegenehmigung zur Befreiung von der Fischereischeinpflicht) bei unten aufgeführten Partnern erworben werden.
Der sog. „Urlauberfischereischein“ wird an den Möllner Gewässern nicht akzeptiert. Inhaber einer solchen Ausnahmegenehmigung erhalten somit keine Gastangelkarten.