Unser Verein
Gemäß § 4 der Vereinssatzung gibt es verschiedene Möglichkeiten der Vereinsmitgliedschaft im Möllner Sportfischerverein.
1. die ordentliche Mitgliedschaft
Die ordentliche Mitgliedschaft ist für aktive und volljährige Sportsfreunde, die an unseren Pachtgewässern ihrem Hobby nachgehen möchten.
2. die jugendliche Mitgliedschaft
Die jugendliche Mitgliedschaft ist für aktive Sportfreunde bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres.
3. die passive Mitgliedschaft
Diese ist für Sportsfreunde, die zwar Mitglied in dem Anglerverein sein möchten, aber selber gar nicht angeln wollen oder können. Diese Mitgliedschaft wird auf Antrag gemäß § 4 Nr. 2 der Vereinssatzung gewährt. Der Sportsfreund erhält dann allerdings keine Erlaubniskarte und muss einen evnetuell vorhandenen Bootsplatz zurück geben.
4. die fördernde Mitgliedschaft
Eine Mitgliedschaft für Personen oder juristische Personen, die mit der Mitgliedschaft ihre Nähe zum Möllner Sportfischerverein bekunden möchten. Eine Angelerlaubnis ergibt sich aus dieser Mitgliedschaft nicht.
5. die Ehrenmitgliedschaft
Ehrenmitglied wird, wer dem Verein bereits angehört und sich um dessen Belange besonders verdient gemacht hat. Derzeit erhalten auch alle Mitglieder mit einer Vereinszugehörigkeit von 50 Jahren die Ehrenmitgliedschaft.
Die Geschäftsstelle ist das organisatorische Herzstück unseres Vereins. Hier kann jedes Vereinsmitglied seine Papiere verlängern oder Anträge an den Verein und seinen Vorstand stellen.
Der gesellschaftliche Mittelpunkt des Vereins stellt das Anglerheim am Möllner Hafen dar. Hier befindet sich auch eine der beiden Steganlagen des Vereins und die Geschäftsstelle des Vereins.
Öffnungszeiten der Geschäftsstelle 2024:
01.01. – 31.12. jeden ersten Donnerstag im Monat von 18.00 bis 19.00 Uhr
Die Fischereiabgabe für das Land Schleswig-Holstein kann zwischenzeitlich auch online bezahlt werden. Hierfür hat das Land ein Verwaltungsportal geschaffen (Startseite – Schleswig-Holstein-Service (schleswig-holstein.de)). Benötigt werden allerdings eine Kreditkarte und ein Drucker.
Öffnungszeiten des Anglerheims
Mo – Fr 17.00 bis 23.00 Uhr Sa + So 10.00 bis 20.00 Uhr
Adresse:
Anglerheim
Am Hafen
23879 Mölln
Telefonnummer : 0 45 42 / 83 79 40 (nur selten besetzt – bitte kontaktieren Sie uns per E-Mail)
Unser Anglerheim wird seit 2017 von unserem Sportfreund Jörg Niedballa bewirtschaftet.
Bei ihm erhalten die Gäste in gemütlicher Runde verschiedenste Getränke, Eis und kleine Snacks.
Darüber hinaus bietet er die Räume auch für private Festlichkeiten aller Art an.
Liebe Sportsfreundin, lieber Sportsfreund,
auch in 2024 haben wir Euch die Angelpapiere nach Hause gesendet. Somit besteht für Euch natürlich die Möglichkeit Angeln zu gehen.
Die Fischereiabgabe für das Land Schleswig-Holstein kann zwischenzeitlich auch online bezahlt werden. Hierfür hat das Land ein Verwaltungsportal geschaffen (Startseite – Schleswig-Holstein-Service (schleswig-holstein.de)). Benötigt werden allerdings eine Kreditkarte und ein Drucker.
Wir hoffen auf ein baldiges Wiedersehen an den gewohnten Stellen und schließen mit den besten Wünschen für Eure Gesundheit.
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Hier sind alle vom Verein geplanten Termine für das Jahr 2024 aufgelistet. Sollte es bei einzelnen Terminen zu Änderungen kommen, so werden diese im Vereinsheim ausgehängt und auf dieser Seite veröffentlicht.
28.01.2024 |
Saisonabschluss aus den Stadtseen |
08:00 – 12:00 |
09.02.2024 |
Jahreshauptversammlung im Quellenhof, Mölln |
19:00 |
03.03.2024 |
Forellenangeln in Bargfeld-Stegen |
siehe Ausschreibung |
24.03.2024 |
Forellenangeln in Bullendorf |
siehe Ausschreibung |
06.04.2024 |
Hegefischen Lütauer See (Landangeln) |
15:00 – 19:00 |
20./21.04.2024 |
Brandungsangeln |
s. Ausschreibung |
01.05. |
Anangeln auf den Waldseen |
06:00 – 11:00 |
02.06.2024 |
Königsangeln auf den Stadtseen |
06:00 – 11:00 |
08./09.06.2024 |
Nachtangeln auf den Stadtseen |
20:30 – 01:00 |
07.07.2024 |
Hegefischen auf den Stadtseen |
07:00 – 11:00 |
27.07. |
Tag der offenen Tür |
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10.08. |
Hegefischen auf den Stadtseen |
15:00 – 19:00 |
01.09.2024 |
Hegefischen auf den Stadtseen |
07:00 – 11:00 |
29.09.2024 |
Kuttertour Wismar |
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13.10.2024 |
Abangeln auf den Waldseen |
07:00 – 12:00 |
26.10.2024 |
Skat- und Knobelabend im Vereinsheim |
siehe Ausschreibung |
10.11.2024 |
Forellenangeln in Bargfeld-Stegen |
siehe Ausschreibung |
16.11.2024 |
Raubfischangeln auf den Stadtseen |
15:00 – 19:00 |
24.11.2024 |
Forellenangeln in Klein Vollstedt |
s. Ausschreibung |
08.12.2024 |
Eskimoangeln auf den Stadtseen |
07:30 – 12:00 |
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Die offiziellen Kassenstunden sind selbstverständlich auch die Mitglieder der Jugendgruppe zu nutzen. An diesen Tagen (jeden ersten Donnerstag im Monat von 18 bis 19 Uhr) ist auch ein Mitglied des Jugendgruppenvorstands anwesend, welcher ebenfalls Angelpapiere ausgibt.
Dieses ist auf den bekannten Wegen möglich. Aber auch per Mail an kontakt@msfv.de ist der Jugendgruppenleiter zu erreichen.
Alle zwei Jahre wählen wir den Vereinsvorstand. Diese Prozedur erfolgt zumeist in geheimer Abstimmmung um möglichst reale Zahlen zu erhalten.
Auf der letzten Jahreshauptversammlung im August 2023 wurden folgende Personen in den Vorstand des Vereins gewählt :
Geschäftsführender Vorstand
1. Vorsitzender: Dirck Müller
2. Vorsitzender: Rüdiger Lieck
Kassenwart: Thilo Manegold
Sportwart Fischen: Meiko Riesel
Jugendgruppenleiter: Dirk Litfin
Der Landessportfischerverband führt in Schleswig-Holstein die Lehrgänge zum Erwerb des Fischereischeins durch, der im Volksmund häufig auch als Angelschein bezeichnet wird. Die Fischereischeinpflicht beginnt mit der Vollendung des 12. Lebensjahres.
Der Fischereischeinlehrgang umfaßt 30 Ausbildungsstunden zu 45 Minuten und schließt mit einer theoretischen Prüfung ab. Bei erfolgreichem Bestehen erhält man ein Prüfungszeugnis, mit dem man bei der für den Wohnort zuständigen Ordnungsbehörde den Fischereischein beantragen kann. Die Lehrgangsgebühren betragen je nach Kreisverband und Durchführungsort ca. 60,– bis 70,– Euro. In diesem Preis sind die Lehrgangsgebühren, das Unterrichtsmaterial (Leitfaden für die Fischereischeinprüfung) und die Prüfungsgebühr enthalten.
Mit der Durchführung des Fischereischeinlehrgangs sind die Kreisangelverbände beauftragt.
Wann in Mölln wieder ein solcher Lehrgang stattfindet, wollen wir hier möglichst zeitnah mitteilen.
Wir weisen aber ausdrücklich darauf in, dass der Mölln Sportfischerverein NICHT der Ausrichter dieser Lehrgänge und eine Anmeldung auch nur an den genannten Stellen möglich ist.
Lehrgangsinformationen :
Kurstermine – Kreissportfischerverband Herzogtum Lauenburg e. V. (ksfv-lbg.de)
Wie jeder andere Verein sind natürlich auch wir an gesetzliche und eigene Vorgaben gebunden. Dieses sind zum einen die europäischen Verordnungen zu Tier- und Umweltschutz, die auf Bundes- und Landesebene umgesetzt wurden, als auch die eigene Satzung und die dazugehörigen Ordnungen.
Diese Vorgaben auf Vereinsebene sollen auf dieser Seite für den interessierten Leser abrufbar sein.
Satzung (Stand : 07.02.2015)
Bootsanliegerordnung (Stand : 01.02.2010) Gewässerordnung (Stand : 07.02.2015) Jugendordnung (Stand : 01.02.2010)
Die Landesregelungen sind auf der Website der Landesregelungen Landessportfischerverband Schleswig-Holstein (Link) jederzeit aktualisiert abrufbar.
Besondere Bestimmungen
Von den Fischen, die mit ein Mindestmaß belegt sind, dürfen insgesamt maximal 3 Fische pro Angeltag gefangen werden.
Die Verwendung von Köderfischen oder künstlichen Ködern ist in der Zeit vom 01.02. bis 30.04. eines jeden Jahres verboten. Ausgenommen von diesem Verbot ist die Verwendung einer Tucke beim Angeln auf Barsche vom Eis aus.
Mindestmaße und Schonzeiten
Fischart | Mindestmaß | Schonzeit |
Bachforelle | 30 cm | 01.10. bis 28.02. |
Aal | 50 cm | —- |
Hecht | 55 cm | 01.02. bis 30.04. |
Flussbarsch | —- | —- |
Wels | —- | —- |
Zander | 50 cm | 01.02. bis 15.05. |
Karpfen | 40 cm | —- |
Schlei | 30 cm | —- |
Rapfen | 50 cm | —- |